Wer umzieht, muss sich zunächst mit einer großen Anzahl Fragen auseinandersetzen. Neben der eigentlichen Planung der Abläufe, kommen auch rechtliche Fragen ins Spiel. Wer übernimmt beim Umzug die Haftung für Schäden? Eignet sich eine Transportversicherung für hochwertige Gegenstände? Welche Pflichten hat der Mieter nach dem Auszug dem Vermieter gegenüber und umgekehrt? Diese Fragen möchten wir in diesem Ratgeber beantworten.

Sonderurlaub, Umzug und die gesetzliche Regelung


Für einen Umzug braucht man Zeit. Am besten ist es, wenn man sich einfach ein paar Tage Urlaub nimmt. Doch was passiert, wenn man keinen Urlaubsanspruch für das laufende Jahr mehr hat? Sonderurlaub ist laut Gesetzgeber für einen Umzug nicht vorgesehen. Ausnahmen bestehen dann, wenn der Umzug arbeitsbedingt erfolgt, man also versetzt wird, oder das gesamte Unternehmen den Standort wechselt beispielsweise. Sonderurlaub beim Umzug gibt es also nicht.

Haftung beim Auszug aus Sicht des Vermieters und des Mieters


Die Frage der Haftung tritt immer dann ein, wenn ein Gegenstand oder eine Sache beschädigt wird.Nutzt man für den Umzug ein Umzugsunternehmen, so ist dieses für die Sicherheit der Gegenstände verantwortlich. Es sollte auf jeden Fall über eine gute Transportversicherungverfügen, denn wenn ein teures Klavier beispielsweise zerstört wird, kann es sehr schnell sehr teuer werden.

Als Mieter haftet man gegenüber dem Vermieter. Man muss die Wohnung so zurückgeben, wie sie einem als Mietgegenstand überlassen worden ist. Hat man die Wohnung im nicht renovierten Zustand bekommen, kann man sie auch so wieder abgeben. Genaueres ist aber jeweils über den Mietvertrag geregelt. Entstehen beim Umzug Schäden an Türen, Fenstern und Bodenbelägen, übernimmt der Mieter gegenüber dem Vermieter die Haftung. Sind die Schäden durch ein Transportunternehmen entstanden, wird der Mieter diese Forderungen weitergeben.

Sollte man eine eigene Transportversicherung abschließen?


Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, ob man teure Gegenstände transportieren möchte. Grundsätzlich eignet sich eine Transportversicherung immer dann, wenn man beispielsweise eine Küche mit in eine neue Wohnung nehmen will. Das gilt auch bei folgendem empfindlichen Equipment:

  • teure Kunstgegenstände
  • Musikinstrumente
  • eventuell Hi-Fi Equipment

Hier empfiehlt es sich, vorher einige Versicherungen zu befragen, welche Möglichkeiten gegeben sind.

Welche Rechte und Pflichten hat der Mieter vor dem Umzug?


Vor dem Umzug muss der Mieter dem Vermieter die Gelegenheit geben, neue Mieter durch die Wohnung zu führen. Dies muss natürlich in einem zumutbaren Rahmen bleiben und sollte die private Nutzung des Mietobjektes nicht negativ beeinflussen. Grundsätzlich darf der Vermieter nur nach vorheriger Absprache und im Beisein des aktuellen Mieters die Wohnung vorführen.

Zieht der Mieter vor Ablauf der Kündigungsfrist aus, so kann er die fortlaufende Mietzahlung umgehen, wenn er einen geeigneten Nachmieter findet. Hierzu stellt er dem Vermieter mehrere Kandidaten zur Auswahl und wird von den Mietschulden befreit, sobald der neue Mieter eingezogen ist.

Wer möglichst stressfrei umziehen will, sollte auf jeden Fall auf die Hilfe eines Transportunternehmens wie Dynamic Umzüge in Berlin zurückgreifen. Die gesamten Möbel werden sicher verpackt von A nach B gebracht, man hat den Kopf frei für die weitere Planung der neuen Umgebung und das Umzugsunternehmen übernimmt mit einer Transporthaftpflichtversicherung die Haftung, wenn während des Transportes etwas zu Bruch geht.


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