Eine gut vorbereitete Entrümpelung und Entsorgung ausgedienter Gegenstände vereinfacht den gesamten Prozess. Denn oft sind es viele unterschiedliche Dinge, die entsorgt werden müssen. Nicht nur bei Haushaltsauflösungen, sondern auch im Rahmen eines Umzugs beschweren sie die Umzugskisten. Das sorgt am Zielort nur unnötig für Chaos. Deshalb lohnt es sich, den Umzug und die Entrümpelung zusammen zu planen. Nach einer genauen Inspektion der Einrichtung zeigt sich oftmals, dass es mehr Dinge sind als zuvor angenommen, die nicht mehr benötigt werden. Doch im Zuge der Entrümpelung und Entsorgung gibt es viel zu beachten. Denn nicht alles kann über den Hausmüll entsorgt werden.

Haushaltsauflösung oder Entrümpelung: Wo liegen die Unterschiede?


Entrümpelung und Haushaltsauflösung werden oft synonym verwendet. Dennoch sollten diese beiden Begriffe nicht miteinander verwechselt werden, denn es existieren Unterschiede. In beiden Fällen werden Dinge und Müll entsorgt, jedoch aus unterschiedlichen Gründen. Bei einer Haushaltsauflösung wird das gesamte Objekt leer geräumt. In vielen Fällen ist der Bewohner verstorben, muss in eine Seniorenresidenz umziehen oder es liegt eine Zwangsversteigerung vor.

Die Entrümpelung dient hingegen der Entsorgung unliebsamer Gegenstände. Umzug und Entrümpelung werden oftmals gemeinsam geplant und durchgeführt. Jedoch kann die Entrümpelung und Entsorgung der aussortierten Gegenstände auch unabhängig vom Wohnungswechsel stattfinden. Ein ausgiebiger Frühjahrsputz, Platzmangel oder vollgestellte Kellerräume können ebenso dazu beitragen, dass "zwischendurch" gründlich ausgemistet wird.

Was ist bei der Entsorgung zu beachten?


Unabhängig davon, ob eine Wohnungsauflösung oder ein Umzug ansteht: Alle Gegenstände, die nicht mehr benötigt werden, zählen zur Entrümpelung. Dabei kann es sich sowohl um Möbel handeln als auch um altes Geschirr, technische Geräte oder um allgemeinen Unrat wie alte Farbeimer und Müll aus verschiedensten Materialien.

Nicht alles, was sich im Zuge der Entrümpelung und Entsorgung als überflüssig erweist, darf im Hausmüll entsorgt werden. Wie es Verbraucher und Unternehmen auch vom alltäglichen Müll kennen, bedarf es der ordnungsgemäßen Trennung. Vieles darf nicht in die üblichen Hausmülltonnen geschmissen werden, sondern muss separaten Sammelstellen zugeführt werden. Das trifft beispielsweise auf Elektrogeräte oder elektronische Bauteile zu. Somit dürfen der alte Wasserkocher oder ein Computer nicht in die Restmülltonne gegeben werden. Welche Sammelstellen zuständig sind, ist regional unterschiedlich. In der Regel ist es möglich, diese Gegenstände im Einzelhandel oder bei Wertstoffhöfen vor Ort abzugeben.

Nicht alles lässt sich bei Umzug und Entrümpelung einfach transportieren. Verschlissene Polstermöbel oder Schränke müssen beispielsweise zu den Wertstoffhöfen transportiert werden. Dann bedarf es helfender Hände und entsprechenden Fahrzeugen für den Transport. Mancherorts besteht zudem die Möglichkeit, der Abholung von Sperrmüll am Straßenrand. Dazu bedarf es jedoch einer frühzeitigen Planung. Denn oftmals vergehen Wochen oder Monate bis zum vereinbarten Sperrguttermin. Bei anderen Gütern stellt sich im Rahmen der Entrümpelung und Entsorgung heraus, dass diese separat als Sondermüll zu entsorgen sind. Einige Farben, Öle und andere Produkte fallen darunter und werden beispielsweise von Recycling- und Wertstoffhöfen oder speziellen Schadstoff-Sammelstellen entgegen genommen. Noch nutzbare Kleidung und Schuhe können in Altkleidercontainer gegeben werden.

Wie erfolgt eine Entrümpelung?

Die Entrümpelung kann auch im kleinen Rahmen oder schon sehr umfangreich ausfallen. In jedem Fall bedarf es daher einer sorgfältigen Planung. Das umfasst zunächst eine Erfassung der zu entrümpelnden Räume und Gegenstände. Dadurch lässt sich auch die Anzahl der erforderlichen Müllbeutel und anderer Hilfsmittel ermitteln. Doch nicht alles, was entsorgt werden soll, muss auch weggeschmissen werden. Vieles lässt sich noch weiternutzen und kann mitunter verkauft oder an eine gemeinnützige Organisation wie dem Sozialkaufhaus übergeben werden.

Damit am Umzugstag oder zum Stichtag der Haushaltsauflösung die gesamte Wohnung oder das Haus frei von Unrat sind, bedarf es eine guten Planung. Der Sperrguttermin muss vereinbart werden, es müssen Fahrzeuge und Personen für den Transport zum Sperrguthof organisiert werden und mitunter bedarf es der Einrichtung einer Halteverbotszone. Ansonsten würden parkende Fahrzeuge das Vorhaben erschweren.

Je nach Umfang der Entrümpelung und Entsorgung kann sich das Vorhaben als komplex erweisen. Die Experten von Dynamic Umzüge in Berlin übernehmen in Ihrem Auftrag die gesamte Entrümpelung inklusive der fachgerechten Mülltrennung und Entsorgung. Sie als Kunde entscheiden im Zuge der Planung, was wegkommt und ob komplette Räume entrümpelt werden sollen oder ob es nur um einzelne Gegenstände geht. Selbst das Sortieren und Entsorgen von regulärem Müll kann mit zum Leistungsumfang zählen. Das erleichtert das gesamte Vorhaben.

Wie viel Zeit und Kosten müssen eingeplant werden?

Umzug und Entrümpelung sind zunächst mit Kosten und Zeit verbunden. Wer die Entrümpelung in Eigenregie übernimmt, muss alles detailliert berechnen. In manchen Städten müssen Kosten für die Sperrgut- und Sondermüllabgabe eingerechnet werden. Zudem müssen oftmals Transportfahrzeuge angemietet werden und es bedarf einer ausreichenden Anzahl an Helfern und Hilfsmitteln. Je nach Umfang kommt die Anmietung eines Containers infrage. Wer die Kosten kalkulieren möchte, sollte unter anderem folgende Punkt berücksichtigen:

  • Entsorgungsgebühren
  • Mietkosten für Container
  • Fahrtkosten
  • Arbeitskosten für Helfer
  • Mietkosten für Fahrzeuge und Fahrer
  • Unkosten für Hilfsmittel wie Möbellifte

Häufig werden die durchschnittlichen Kosten je Quadratmeter zu entrümpelnder Grundfläche angegeben. Jedoch handelt es sich dabei immer nur um ungefähre Werte. Es bedarf einer genauen Kalkulation der Kosten, denn es hängt von der Anzahl und der Art der Güter, den regionalen Gebühren und Mietkosten sowie von weiteren Faktoren ab. Neben den Kosten ist auch der Zeitaufwand sehr stark von der Menge und Art der zu entrümpelnden Fläche abhängig. Während Experten in der Regel nur einige Stunden benötigen, müssen Privatleute oftmals ein Wochenende einplanen. Dabei sind die Öffnungszeiten der regionalen Annahmestellen für Sperrgut und Sondermüll ebenfalls zu beachten.

Wer sich Zeit und Aufwand ersparen möchte, kann sich an die Experten von Dynamic Umzüge Berlin wenden. Sie berechnen im Vorfeld die anzufallenden Kosten und Preise. Diese hängen vom zu erwartenden Aufwand und dem Umfang der zu entrümpelnden Gegenstände und der Größe der Wohnung und Räumlichkeiten ab. Eine detaillierte Berechnung vorab kann helfen, sich vor teuren Überraschungen bei der Entrümpelung und Entsorgung zu schützen.

Lassen sich Entrümpelung und Entsorgung von der Steuer absetzen?

Die Kosten für Entrümpelung und Entsorgung sind in einigen Fällen steuerlich absetzbar. Wer privat seinen Keller oder die Wohnung entrümpeln möchte, kann die Kosten mitunter als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen. Bei Geschäftsauflösungen ist es ohnehin möglich, die Kosten als betriebliche Ausgaben anzugeben. Handelt es sich um eine Wohnungsauflösung nach einem Todesfall, können die Erben die Kosten in manchen Fällen als Nachlassverbindlichkeit mit bei der Erbschaftssteuererklärung angeben. Ein Steuerberater kann verbindlich Auskunft darüber geben, wann welche Ausgaben anzusetzen sind.

Die Kosten für die Entrümpelung muss in der Regel jeder selbst tragen. Ausnahmen bestehen zum Beispiel beim Umzug ins Pflegeheim. Ein solcher Umzug dient der Verbesserung des individuellen Wohnumfelds und ist notwendig. Die gesetzliche Pflegeversicherung kann einen Zuschuss zur Wohnungsauflösung leisten. Wer die Restkosten nicht selbst tragen kann, muss sich mitunter an das Sozialamt wenden. Sind Entrümpelung und Entsorgung im Zuge einer Haushaltsauflösung wegen eines Todesfalls erforderlich, dann müssen die Erben für die Kosten aufkommen.

In jedem Fall können Sie unseren Dienst für die Entrümpelung und Entsorgung selbstverständlich auch unabhängig von einem Umzug oder einer Wohnungsauflösung in Anspruch nehmen. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, und teilen Sie uns Ihre Wünsche mit, wo und was Sie entsorgen lassen möchten. Wir kümmern uns darum, dass bei Entrümpelung und Entsorgung alles wie am Schnürchen klappt.