Die Haftpflichtversicherung ist bei einem Umzug besonders wichtig. Doch die Versicherungsleistungen beschränken sich in der Regel auf die Zahlung finanzieller Entschädigungen bei Ansprüchen geschädigter Dritter. Wer Schäden am eigenen Umzugsgut selbst verursacht, muss die Kosten dafür häufig auch selbst tragen. Nicht selten werden Gegenstände von mehreren Tausend Euro transportiert. Funktionieren das Fernsehgerät oder der Computer nach dem Umzug von einem Ort zum anderen nicht mehr, kann das teuer werden. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit der zusätzlichen Absicherung. Dementsprechend wichtig ist es, Vorsorge für den Umzug zu treffen und entsprechende Versicherungen zu überprüfen oder den Umzug durch Experten durchführen zu lassen. Umzugsunternehmen verfügen über eine eigene Transportversicherung für den Umzug.

Wer haftet bei Umzugsschäden?


Wer seinen Umzug selbst in die Hand nimmt, muss zunächst auch selbst für entstehende Umzugsschäden an dem eigenen Umzugsgut aufkommen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sich gegen derartige Schäden abzusichern. Zu den wichtigen Versicherungen zählen insbesondere:

  • Die private Haftpflichtversicherung
  • Die Hausratversicherung
  • Transportversicherungen

Die private Haftpflichtversicherung kann beim Umzug beispielsweise in Anspruch genommen werden, wenn beim Transport von Möbeln oder Haushaltsgroßgeräten Schäden an Treppen oder Türen entstehen. Ebenso leistet diese Schadensersatz, wenn umgekippte Transportgüter ein Fahrzeug einer unbeteiligten dritten Person beschädigen. Für selbstverschuldete Schäden an privaten Umzugsgütern kommt eine private Haftpflichtversicherung bei Umzug nicht auf. Ähnlich sieht das bei der Hausratversicherung aus. Dabei handelt es sich um eine ortsgebundene Absicherung. Diese zahlt demnach zunächst nicht bei Umzugsschäden. Jedoch besteht die Möglichkeit, je nach Police eine zeitweise Absicherung für beide Wohnorte zu erhalten. Dazu muss der Versicherer vor dem Umzug kontaktiert werden. In diesen Fällen sind Schäden am Hausrat nicht während des Transports, jedoch an beiden Orten abgesichert.

Spezielle Transportversicherungen übernehmen Schäden in vereinbarter Höhe. Dadurch lassen sich beispielsweise höherwertige Transportgüter wie Gemälde oder antike Möbel absichern.

Wer zahlt bei Umzugsschäden durch private Umzugshelfer?


Sind private Umzugshelfer involviert, besteht mitunter die Möglichkeit, dass eine Versicherung für die Schäden aufkommt. Grundsätzlich müsste der Helfer laut geltender Rechtsprechung nicht für den Schaden aufkommen. Denn die Hilfeleistung bei einem Umzug zählt zu den sogenannten Gefälligkeitshandlungen. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass ein stillschweigender Haftungsausschluss besteht. Lässt ein Umzugshelfer die Kiste mit dem teuren Porzellan versehentlich fallen, muss dieser zunächst auch nicht für den Schaden aufkommen. Ausnahmen sieht das Umzugsrecht allerdings bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlung vor. Jedoch bieten einige Versicherer die Mitversicherung von Gefälligkeitshandlungen an. Eine optionale Absicherung ist möglich und in anderen Fällen sind derartige Versicherungsleistungen bereits Bestandteil der Policen. Dementsprechend lohnt es sich, vor dem Umzug die Versicherungsdetails zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Das kann mitunter verhindern, dass durch beschädigte Güter Streitigkeiten nach dem Umzug auftreten und Freundschaften gefährdet sind.

Wie kann ich mich vor Umzugsschäden absichern?


Um sich vor Umzugsschäden abzusichern, hilft zunächst ein Blick in die Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung und der privaten Haftpflichtversicherung. Für den Umzug können gegebenenfalls vertragliche Anpassungen erforderlich werden. Um dem Kostenrisiko durch Schäden zu entgehen, besteht auch die Möglichkeit, ein Umzugsunternehmen zu beauftragen. Als Spedition übernehmen diese über eine Transportversicherung eine Grundhaftung. Diese liegt gemäß dem Umzugsrecht laut § 451g HGB bei derzeit maximal 620 Euro je Kubikmeter Transportgut. Zum Versicherungsumfang der Versicherung durch das Umzugsunternehmen zählen in der Regel:

  • Schäden an Umzugsgütern
  • Schäden am Eigentum Dritter, beispielsweise an Fahrzeugen, Häusern oder anderen Gegenständen

Für Schäden, die durch eine fehlerhafte Verpackung entstanden sind, kann das Unternehmen jedoch nicht haftbar gemacht werden. Dementsprechend wichtig ist es, alle Gegenstände vorab sorgsam einzupacken oder auch das durch Experten durchführen zu lassen. Darüber hinaus sind auch die Umzugshelfer der Spedition über das Umzugsunternehmen abgesichert. Kommen diese zu Schaden, beispielsweise durch einen Sturz oder Unfall, haftet die Unfallversicherung des Unternehmens. Anders sieht es beispielsweise bei Personenschäden privater Helfer aus. Stolpern diese beispielsweise während des Umzugs, müssen sie auf ihre eigene Absicherung bei Unfällen zurückgreifen.

Ist eine zusätzliche Absicherung für Wertgegenstände erforderlich?


In der Regel lässt sich durch die Absicherung von bis zu 620 Euro je Kubikmeter der reguläre Hausrat absichern. Für spezielle Wertgegenstände bietet sich jedoch eine zusätzliche Transportversicherung an. Diese kann direkt beim Umzugsunternehmen mit abgeschlossen werden.

Der Vorteil einer derartigen Sachversicherung ist, dass diese nicht bis zu einem festgesetzten Höchstwert zahlt, sondern einzelne Güter lassen sich vollständig absichern. Der Versicherungsschutz einer Transportversicherung umfasst das gesamte Umzugsgeschehen, von der Beladung bis hin zur Entladung am jeweiligen Bestimmungsort. Am neuen Wohnort angekommen tritt in der Regel wieder der Versicherungsschutz der Hausratversicherung ein.

Umzugsrecht: Was ist bei Ankunft am Zielort zu tun?


Nach dem Umzug sollten alle Umzugsgüter sorgfältig überprüft werden. Denn das Umzugsrecht sieht vor, dass sich Auftraggeber an bestimmte Meldefristen halten müssen, um Schäden geltend machen zu können. Offensichtliche Schäden müssen demnach bereits innerhalb eines Tages gemeldet werden. Sind Schäden weniger offensichtlich, verbleibt ihnen ein Zeitraum von 14 Tagen. Wer die Meldefrist verpasst, muss auf die Kulanz des Umzugsunternehmens hoffen. Erfahrene Umzugsunternehmen wie Dynamic Umzüge in Berlin kennen die Besonderheiten und beraten Auftraggeber im Vorfeld umfassend.


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